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  • · Fachbeitrag · Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Uneingeschränkter Verlustabzug bei Ferienhäusern auch ohne Überschussprognose

    | Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses können selbst dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist, vorausgesetzt, eine Eigennutzung ist ausgeschlossen und die tatsächlichen Vermietungstage unterschreiten die ortsübliche Vermietungszeit nicht in erheblichem Maße. Dies gilt nach Auffassung des FG Köln selbst für den Fall, dass der Eigentümer sich eine Eigennutzung zunächst vorbehalten hat und diese erst nachträglich ausgeschlossen wird ( FG Köln 17.12.15, 10 K 2322/13, EFG 16, 381; Rev. zugelassen; Einspruchsmuster ). |

     

    Die Rechtsfrage, ob ein nachträglicher Ausschluss einer ursprünglich vereinbarten Selbstnutzungsmöglichkeit die Überprüfung der Einnahmeerzielungsabsicht anhand einer Überschussprognose genauso ausschließt, wie das in Fällen einer von Anfang an ausgeschlossenen Selbstnutzung der Fall ist, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Sofern die Vermietung einer Ferienwohnung langfristig defizitär ist und eine Selbstnutzung im Vertrag mit der Vermittlungsagentur vorbehalten ist, sollte zur Sicherung der Verluste daran gedacht werden, das Selbstnutzungsrecht vertraglich nachträglich auszuschließen. Bei Widerstand der Finanzämter verbessert dies auf jeden Fall die Chancen auf Anerkennung der Verluste.

     

    PRAXISHINWEIS | Ein Verzicht auf die Überschussprognose kann allerdings nicht durch eine Beschränkung der Selbstnutzung auf Tage außerhalb der allgemeinen Ferienzeit erreicht werden (so auch Anm. Hollatz, EFG 16, 381, 383).

     
    Quelle: ID 44108968