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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Wärmeentnahme aus Blockheizkraftwerken

    | Die Wärmeentnahme aus Blockheizkraftwerken wird nach dem Teilwert bemessen, der regional unterschiedlich sein kann (FG Baden-Wüttemberg 9.5.17, 5 K 841/16, Rev. BFH IV R 9/17 ). |

     

    Die bei dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks entstehende Wärme kann auch für private Zwecke genutzt werden. Diese Entnahme erfolgt zum Teilwert. Das FA setzte dafür den bundesweit einheitlichen durchschnittlichen Fernwärmepreis an. Die Klage dagegen hatte Erfolg. Kann ein regional üblicher Preis nachgewiesen werden, ist dieser maßgebend. Es ist dabei unerheblich, ob der Markt klein und regional begrenzt oder bundesweit nicht statistisch erfasst ist.

     

    Bei der Ermittlung des Teilwerts sind regelmäßig die Wertobergrenze die Wiederbeschaffungskosten und die Wertuntergrenze der Einzelveräußerungspreis. Regionale Besonderheiten sind dabei zu berücksichtigen.

     

    StB Janine Peine, Wolfenbüttelwww.schmidt-kosanke.de

    Quelle: ID 44836019