Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Steuerfreie Beitragsrückerstattungen aus einem Versorgungswerk sind möglich

    | Endet eine Mitgliedschaft in einem Altersversorgungswerk nach einer Mitgliedschaft von unter 60 Monaten und erfolgt deshalb eine Beitragsrückerstattung, ist diese nach § 3 Nr. 3c EStG steuerfrei (FG Rheinland-Pfalz 13.12.16, 3 K 1266/15, 3 K 1266/15, Rev. BFH X R 3/17, Einspruchsmuster ). |

     

    Ein Rechtsanwalt war zwei Jahre angestellt tätig und entrichtete in dieser Zeit Pflichtbeiträge an das Versorgungswerk. Anschließend wechselte er in den Beamtenstatus. Er schied aus dem Versorgungswerk aus und beantragte wegen der kurzen Mitgliedschaft lt. Satzung des Versorgungswerks die Auszahlung von 90 % der geleisteten Beiträge. Die Auszahlung behandelte das Finanzamt als Leibrente nach § 22 EStG und nahm eine Versteuerung mit 66 % vor. Der Rechtsanwalt klagte auf Steuerfreiheit und gewann.

     

    Lt. BMF-Schreiben vom 13.10.10 (ersetzt durch Schreiben vom 19.8.13) sind Beitragsrückerstattungen von Pflichtbeiträgen nur steuerfrei, wenn der Antrag auf Rückerstattung frühestens 24 Monate nach Ausscheiden aus dem Versorgungswerk gestellt wird. Der Rechtsanwalt beantragte die Auszahlung vorher. Das FG gewährt die Steuerfreiheit jedoch nach § 3 Nr. 3c EStG. Es liegt eine Beitragserstattung i. S. von § 210 SGB VI vor, da der Rechtsanwalt nicht mehr gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist und auch nicht das Recht auf eine freiwillige Versicherung hat. Für die Anwendung einer Fristenregelung lt. BMF-Schreiben fehlt die gesetzliche Grundlage.

     

    PRAXISHINWEIS | Da höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde, ob die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 3c EStG von der Einhaltung einer Frist von 24 Monaten abhängt, wurde die Revision zugelassen.

     

    Quelle: ID 44547554