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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Sind Straßenausbaubeiträge als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen?

    | Erschließungsbeiträge für die Erneuerung der Straße könnten für die Anwohner zum Teil als Handwerkerleistungen gelten. Ein entsprechendes Verfahren ist beim FG Berlin-Brandenburg (3 K 3130/17 ) als Musterverfahren des Bundes der Steuerzahler anhängig. |

     

    Der Arbeitslohn ist im Straßenausbaubeitrag der Gemeinde nicht gesondert aufgeführt und wurde mit 50 % geschätzt. Diese Aufteilung wurde höchstrichterlich bereits in einem Fall zum Wasseranschluss akzeptiert (BFH 20.3.14,VI R 56/12). Das FA lehnt ab, da Maßnahmen der öffentlichen Hand nicht nach § 35a EStG begünstigt sind. Das FG Nürnberg hat dazu eine andere Meinung und hat sowohl den Straßenausbaubeitrag als auch die Schätzung des enthaltenen Arbeitslohns als Handwerkerleistungen akzeptiert (24.6.15, 7 K 1356/14). Für das FG Berlin-Brandenburg fehlt der Zusammenhang zum Haushalt (15.4.15, 11 K 11018/15). Eine klarstellende Entscheidung des BFH soll durch den Bund der Steuerzahler mit einer Musterklage erfolgen.

     

    Quelle: ID 44832733