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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Kein geldwerter Vorteil bei verbilligter Veräußerung von GmbH-Anteilen

    | Werden GmbH-Anteile an eine Gesellschaft, deren Anteilseigner der Geschäftsführer der GmbH ist, verbilligt veräußert, führt dies beim Geschäftsführer dann nicht zu Arbeitslohn, wenn der Vorteil nicht durch das individuelle Dienstverhältnis als Arbeitnehmer veranlasst ist ( FG Münster 2.10.14, 14 K 3691/11 E ; Rev. BFH VI R 67/14 ). |

     

    Streitig ist, ob die beherrschende Gesellschafterin einer GmbH, deren Geschäftsführer unter anderem der Kläger war, eine Beteiligung an dieser GmbH verbilligt an eine andere GmbH, deren Alleingesellschafter der Kläger ist und die bereits an der unter anderem von dem Kläger geführten GmbH beteiligt war, veräußert hat und ob das FA zu Recht die Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und tatsächlichem Wert der Beteiligung beim Kläger als Arbeitslohn behandelt hat. Das FG steht auf dem Standpunkt, der Vorteil sei nicht durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst gewesen, da die erwerbende GmbH durch ihre vor der Veräußerung schon bestehende Beteiligung an der anderen GmbH ein von dem Arbeitsverhältnis des Klägers bei der anderen GmbH unabhängiges eigenes wirtschaftliches Interesse an einer Aufstockung ihrer Beteiligung gehabt habe.

    Quelle: ID 43079395