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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Anwendung der Ein-Prozent-Regelung bei gebraucht erworbenen Betriebs-Kfz

    | Die Listenpreisregelung ist auch in der Fassung verfassungsgemäß, die für nach dem 31.12.05 beginnende Wirtschaftsjahre gilt (§ 52 Abs. 16 S. 11 EStG a.F.: Einführung der 50-%-Grenze in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG). Die in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG erfolgte Typisierung begegnet auch der Höhe nach keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen oder logischen Bedenken. Der Gesetzgeber hat damit nicht seinen ihm im Steuerrecht für Typisierungen zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielraum überschritten ( FG München, 9.12.14, 6 K 2338/11 ; Rev. BFH X R 28/15, Einspruchsmuster ). |

     

    Nach bisheriger Auffassung des BFH begegnet die Ein-Prozent-Regelung insbesondere im Hinblick auf die dem Steuerpflichtigen zur Wahl gestellte Möglichkeit, den privaten Nutzungsvorteil auch nach der Fahrtenbuchmethode zu ermitteln und zu bewerten, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (zuletzt BFH 13.12.12, VI R 51/11, BStBl II 13, 385 für das Streitjahr 2009). Umso erstaunlicher ist, dass der BFH die Revision im vorliegenden Fall zugelassen hat. Immerhin hat die Finanzverwaltung schon im Billigkeitsweg eine Kostendeckelung vorgesehen, die auch nicht im Gesetz verankert ist: Wenn der pauschale Nutzungswert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten die für das genutzte Kfz insgesamt tatsächlich entstandenen Aufwendungen übersteigen, so sind diese Beträge höchstens mit den Gesamtkosten des Kfz anzusetzen (BMF 18.11.09, IV C 6-S 2177/07/10004, BStBl. I 09, 1326 Rz. 18 ff.; hierzu BFH 18.9.12, VIII R 28/10, BStBl II 13, 120).

     

    PRAXISHINWEIS | Es bleibt abzuwarten, ob der BFH nun im Weg der verfassungskonformen Auslegung eine weitere Billigkeitsregelung in Form einer Begrenzung des Privatnutzungsanteils auf 50% in Erwägung zieht. Bis zur höchstrichterlichen Klärung sollten betroffene Bescheide auf jeden Fall offen gehalten werden.

     
    Quelle: ID 44010264