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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren des FG Münster

    | Das FG Münster hat eine Reihe von Verfahren bekannt gegeben, die als Revisionen dem BFH vorliegen. Darunter ist auch eine verfahrenrechtliche Entscheidung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Außergewöhnliche Belastungen: Zur Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten (FG Münster 30.4.14, Az. 7 K 2748/12 E, Rev. BFH VI R 52/14)
    • Vermietung und Verpachtung : Zum Umfang der Anerkennung von Verlusten und zur Bestimmung des Anschaffungszeitpunkts bei einem privaten Veräußerungsgeschäft (FG Münster 18.12.13, Az. 10 K 257/10 E,F, Rev. BFH IX 21/14)
    • Verfahrensrecht: Unter welchen Voraussetzungen begründet eine Erkrankung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und schließt ein grobes Verschulden im Sinne von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO aus? (FG Münster 28.4.14, Az. 6 K 1015/13 Kg, Rev. BFH III R 27/14)
    • Haftung: Sind privatrechtlich vereinbarte Sicherungsrechte bei der Ermittlung der Haftungsquote nach dem Grundsatz der anteiligen Tilgung generell unberücksichtigt zu lassen oder ist eine auf bestimmte Geschäftsbereiche eines Unternehmens beschränkte Berücksichtigung der Sicherungsrechte möglich? (FG Münster 16.1.14, Az. 9 K 2880/10 L, Rev. BFH VII R 21/14)
    Quelle: ID 43017100