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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu beim BFH anhängige Verfahren (April 2018)

    | Der BFH hat die neu anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hier ist eine kleine Auswahl. |

     

    Ausgewählte Entscheidungen

     

    • Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes: Verletzt die Beschränkung der Steuerermäßigung des § 35 EStG auf gewerbliche Einkünfte im Streitjahr 2011 den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG? (FG Baden-Württemberg 26.6.14, 12 K 1045/13 und 28.4.14, 13 K 1894/13, Rev. BFH II R 63/15, II R 64/15)

     

    • Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung wegen Rückgängigmachung des Kaufvertrags: Liegen die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG zur Rückgängigmachung der Steuerfestsetzung von Grunderwerbsteuer vor, wenn die Klägerin die erworbene Wohnung wegen unbehebbarer Baumängel (die Wohnung ist kleiner, als angeboten) zurückgegeben hat? (FG Berlin-Brandenburg 30.3.17, 12 K 15340/15, Rev. BFH II R 4/18)

     

    • Zuordnung von Betriebsausgaben nach Betriebseinbringung in eine Personengesellschaft: Hindert grobes Verschulden die nachträgliche Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, die zunächst erklärungsgemäß im Rahmen der Einkommensteuer des Gesellschafters berücksichtigt worden waren, später jedoch aufgrund der Feststellungen im Rahmen einer Betriebsprüfung außer Betracht blieben? Ist das grobe Verschulden wegen des Zusammenhangs mit im Rahmen der Prüfung des vormaligen Einzelunternehmens und der Gesellschaft festgestellten steuererhöhenden Tatsachen unbeachtlich? (FG Niedersachsen 1.3.17, 2 K 56/16, Rev. BFH IV R 6/18)

     

    • Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Sind die Kosten für einen Dienstwagen auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird und diesem damit auch eine freie und unbegrenzte (private) Nutzung ohne Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung ermöglicht wird? Entsprechen Inhalt und Durchführung des Arbeitsvertrags noch dem, was auch fremde Dritte vereinbaren würden? (FG Köln 27.9.17, 3 K 2547/16 und 3 K 2546/16, Rev. BFH X R 44/17)
    Quelle: ID 45262372