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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Neu anhängige Verfahren des FG Münster beim BFH

    | Das FG Münster hat einige Entscheidungen bekannt gegeben, darunter auch neue Revisionsverfahren u.a. zum Ausschluss der Abgeltungsteuer für Gesellschafterdarlehen, zur Frage, ob Pflichtteilsverbindlichkeiten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit zum Nachlass gehörendem begünstigtem Betriebsvermögen stehen und zur abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen aufgrund eines BMF-Schreibens zur Drei-Objekt-Grenze bei Grundstücksverkäufen. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Einkommensteuer: Ausschluss der Abgeltungsteuer für Gesellschafterdarlehen begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (FG Münster 22.1.14, 12 K 3703/11 E, Rev. BFH VIII R 15/14)

     

    • Erbschaftsteuer: Zur Frage, ob Pflichtteilsverbindlichkeiten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit zum Nachlass gehörendem begünstigtem Betriebsvermögen stehen (FG Münster 13.2.14, 3 K 37/12 Erb, Rev. BFH II R 15/14)

     

    • Grunderwerbsteuer: Ist die Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung eines Nachabgeltungsanspruchs gemäß § 13 der Höfeordnung steuerpflichtig? (FG Münster 20.2.14, 8 K 1727/11 GrE, Rev. BFH II R 23/14)

     

    • Verfahrensrecht: Zur abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen aufgrund eines BMF-Schreibens zur Drei-Objekt-Grenze bei Grundstücksverkäufen vor dem 1.6.02 (FG Münster 8.5.13, 3 K 3461/11 AO, Rev. BFH X R 11/14)

     

    • Verfahrensrecht: Zur Abgrenzung zwischen der Fortführung eines Restaurants durch den Erwerber unter der bisherigen Firma (§ 25 HGB) und der Beibehaltung einer bloßen Geschäfts- bzw. Etablissementbezeichnung (FG Münster 23.5.13, 8 K 1782/11, Rev. BFH VII R 46/13)

     

    • Kindergeld: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Kind als Ausbildungsplatz suchend zu berücksichtigen ist (FG Münster 5. 3.13, 13 K 2572/11 Kg,AO, Rev. BFH VI R 10/14)
    Quelle: ID 42649179