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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem November 2015

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Interessant könnte u.a. die Rechtsfrage sein, ob die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Entfernungspauschale wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz insbesondere durch Privilegierung der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel verfassungswidrig sind. |

     

    Hier eine Auswahl:

     

    • Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags: Ist die (rückwirkende, da im Jahr der Betriebsaufgabe 2010 erfolgte) außerbilanzielle Auflösung des im Jahr 2007 gebildeten Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG n.F. dem laufenden Gewinn zuzurechnen oder Bestandteil des begünstigten Veräußerungs-/Aufgabegewinns i.S. des § 16 Abs. 2 EStG und ist damit der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG zu gewähren? (FG Niedersachsen 12.11.14, 3 K 3/13, Rev. BFH X R 16/15)

     

    • Unterlassene Auflösung einer Ansparrücklage: Überwiegt die Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, eine richtige und vollständige sowie deutliche und klare Steuererklärung abzugeben, bei der im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gebotenen Abwägung einen möglichen Ermittlungsfehler des FA? Hat das FA bereits aus dem Fortbestand einer Rücklage in der Gewinnermittlung weitere Schlüsse zu ziehen und zusätzliche Ermittlungen anzustellen, um keine Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu begehen? (FG Nürnberg 30.7.15, 4 K 638/14, Rev. BFH III R 22/15)

     

    • Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale: Sind die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zur Entfernungspauschale wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz insbesondere durch Privilegierung der Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel verfassungswidrig? (FG Niedersachsen 27.1.15, 8 K 345/14, Rev. BFH VI R 48/15)

     

    • Geldwerter Vorteil der PKW-Überlassung: Sind Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den vom Arbeitgeber getragenen Leasingraten, die der Arbeitgeber bei Anwendung der 1-%-Regelung im laufenden Jahr mindernd angesetzt hatte, im Rahmen der Einkommensteuererklärung bei der Versteuerung nach der Fahrtenbuchmethode mindernd zu berücksichtigen? (FG Düsseldorf 23.3.15, 15 K 296/15 E, Rev. BFH VI R 50/15)

     

    • Besteuerung von Stückzinsen: Ist § 52a Abs. 10 S. 7 HS 1 EStG i.d.F. des JStG 2009 teleologisch dahin gehend zu reduzieren, dass er nicht für in 2009 zugeflossene Stückzinsen aus der Veräußerung einer vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Kapitalforderung gilt? Ist die mit dem JStG 2010 erfolgte rückwirkende Ergänzung des § 52a Abs. 10 S. 7 EStG verfassungsrechtlich gerechtfertigt? (FG Münster 24.7.15, 4 K 1494/13 F, Rev. BFH VIII R 31/15)

     

    • Steuerhinterziehung: Kann eine mögliche Steuerhinterziehung eines Gesamtrechtsnachfolgers einem anderen Gesamtrechtsnachfolger im Rahmen des § 153 Abs. 1 S. 2 AO zugerechnet werden? (FG Hessen 30.7.15, 13 K 2871/09, Rev. BFH VIII R 32/15)

     

    • Vermietung an unterhaltsberechtigte Tochter: Kann von einem fremdüblichen Mietverhältnis gesprochen werden, wenn eine Mietzahlung durch Überweisung vereinbart wurde, tatsächlich aber eine fiktive Verrechnung mit dem gesetzlich möglichen Unterhaltsanspruch erfolgte? ( FG Düsseldorf 20.5.15, 7 K 1077/14 E, Rev. BFH IX R 28/15)
    Quelle: ID 43737342