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Anhängige Verfahren des BFH aus dem August 2017
| Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur steuerlichen Anerkennung einer Pensionsrückstellung und zur Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft. |
Eine Auswahl:
- Pensionsrückstellung: Steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung: Wahrung des Schriftformgebots und Eindeutigkeitsgebots bei einer Abfindungsleistung 1. Sind Abfindungsklauseln Bestandteil der Pensionszusage und unterliegen deshalb auch im Hinblick auf die zu erwartende Abfindungsleistung dem Schriftform- und Eindeutigkeitsgebot des § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG? 2. Darf die Abfindungsregelung keinen schädlichen Kürzungsvorbehalt i.S. des § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG beinhalten? Muss die Abfindung dem Wert des gesamten Versorgungsversprechens zum Abfindungszeitpunkt entsprechen (Gebot der Wertgleichheit)? 3. Sind das Schriftform- und Eindeutigkeitsgebot und das Gebot der Wertgleichheit auch ohne Angabe einer konkret benannten Sterbetafel und eines konkret benannten Abzinsungssatzes gewahrt, wenn zur Berechnung der Abfindung auf die nach dem Betriebsrentengesetz geltenden Regelungen verwiesen wird? (FG Schleswig-Holstein 21.2.17, 1 K 141/15, BFH I R 28/17)
- Unternehmensidentität: Geht der gewerbesteuerliche Verlustvortrag i.S. des § 10a GewStG bei der Ausgliederung einer Sachgesamtheit aus einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG über? (FG Baden-Württemberg 30.1.17, 10 K 3703/14, BFH I R 35/17)
- Doppelstöckige Personengesellschaft: Setzt die Anerkennung einer doppelstöckigen Freiberufler-Personengesellschaft voraus, dass neben den unmittelbar an der Untergesellschaft beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar an dieser Gesellschaft beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaft über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Untergesellschaft unmittelbar und persönlich mitarbeiten? (FG Schleswig-Holstein 17.11.15, 4 K 93/14, BFH III R 7/17)
- Regelbesteuerung: Unterliegen die Eintrittserlöse zu Konzerten und anderen Musikveranstaltungen dem allgemeinen oder dem ermäßigten Steuersatz? (FG Sachsen 6.6.16, 5 K 1811/12, BFH V R 16/17)
- Rechnungsberichtigung: Kann das Recht auf Vorsteuerabzug aus einer berichtigten Rechnung für das Jahr ausgeübt werden, in dem diese Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde? (FG München 29.3.17, 3 K 2565/16, BFH V R 18/17)
- Gestaltungsmissbrauch: Zur Frage, ob die Schenkung von Aktien an die minderjährigen Kinder und deren zeitnaher Weiterveräußerung der Aktien einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten darstellt. (FG Rheinland-Pfalz 23.11.16, 2 K 2395/15, BFH IX R 19/17)
Quelle: ID 44844726