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  • · Nachricht · Anhängige Verfahren

    Anhängige Verfahren des BFH aus dem August 2015

    | Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur Verwendungsabsicht beim Vorsteuerabzug, zur Vermietung einer Ferienwohnung über eine GmbH und zur Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung. Beim BVerfG liegt außerdem eine Verfassungsbeschwerde zum Werbungskostenabzugsverbot bei der Abgeltungsteuer. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Unentgeltliche Wertabgabe und Vorsteuerabzug: 1. Kommt es für den Vorsteuerabzug auf die Verwendungsabsicht im Zeitpunkt des Leistungsbezugs an, wenn es an einer tatsächlichen Nutzung bezogener Bauleistungen fehlt? 2. Wird bei Vereinbarung einer Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrages die Wohnung regelmäßig als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Geschäftsführers und damit nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt? 3. Schließt eine solche entgeltliche Wohnraumüberlassung an den Geschäftsführer den begehrten Vorsteuerabzug aus, da sie nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei ist? 4. Erfordert eine Vermietung von Grundstücken i.S.v. Art. 13 Teil B Buchst b der Richtlinie 77/388/EWG u.a., dass der Vermieter einem Mieter das Recht, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als ob er dessen Eigentümer wäre und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen, gegen Zahlung eines Mietzinses einräumt? (FG München 17.9.14, 3 K 1122/14 EFG 2014, 2183, Rev. BFH V R 23/15)

     

    • Aufteilungsverbot bei Werbungskosten: Sind Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die berufliche Nutzung (Dienstreisen) seines selbst gesteuerten Privatflugzeugs als Werbungskosten abzugsfähig? (FG Hessen 14.10.14, 4 K 781/12, Rev. BFH VI R 37/15)

     

    • Vermietung einer Ferienwohnung durch eine zwischengeschaltete GmbH: Wem sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen (Problematik Treuhandverhältnis unter nahestehenden Personen)? (FG Düsseldorf 24.10.14, 1 K 4103/12 E, Rev. BFH IX R 21/15)

     

    • Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung: Steht der Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung entgegen, dass für den Prüfungszeitraum bereits eine Außenprüfung stattgefunden hat und möglicherweise schon Festsetzungsverjährung eingetreten ist? (FG Baden-Württemberg 9.12.14, 4 K 181/13, Rev. BFH XI R 11/15)

     

    • Abgeltungsteuer: Anwendung des Werbungskostenabzugsverbots des § 20 Abs. 9 EStG bei vor dem 1.1.09 zugeflossenen Kapitalerträgen (BFH, 2.12.14, VIII R 34/13, BStBl II 15, 387, Verfassungsbeschwerde BVerfG 2 BvR 878/15)
    Quelle: ID 43563161