Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Altersvorsorge

    Steuerermäßigung für Kapitalauszahlungen einer Pensionskasse

    | Können Arbeitnehmer, die sich beim Eintritt in den Ruhestand für eine Kapitalauszahlung ihrer betrieblichen Altersversorgung entscheiden, diesen Betrag ermäßigt versteuern? Das FG hat diese Frage zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Frage die Revision zum BFH zugelassen ( FG Rheinland-Pfalz 19.5.15, 5 K 1792/12, Rev. BFH X R 23/15 ). |

     

    Die Klägerin war bis 2010 als Angestellte in einer Bank tätig. Im Jahr 2003 hatte sie mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG)vereinbart. Dazu wurde zu ihren Gunsten ein Altersvorsorgevertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen und zur Entrichtung der Beiträge (steuerbefreiter) Arbeitslohn an die Pensionskasse abgeführt. Mit Eintritt in den Ruhestand (2010) erhielt die Klägerin auf ihren Wunsch die betrieblichen Altersversorgungsleistungen aus der Pensionskasse nicht monatlich, sondern in einem Einmalbetrag ausgezahlt. Das FA veranlagte diese Zahlung der Pensionskasse mit dem vollen Steuersatz. Die Klägerin erstritt in erster Instanz ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung (§ 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG).

     

    Das FG war der Auffassung, dass die Fünftelregelung nicht nur nach Sinn und Zweck der Norm, sondern auch mit Rücksicht auf die Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz geboten sei. Es verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn man Kapitalzahlungen aus der Basisversorgung (z.B. gesetzliche Rentenversicherung) und Zahlungen aus der beruflichen Altersversorgung (z.B. Pensionskasse) unterschiedlich behandle. Für entsprechende (Einmal-)Kapitalzahlungen aus der Basisversorgung habe der BFH (23.10.13, X R 33/10) nämlich bereits entschieden, dass sie nicht mit dem vollen Steuersatz, sondern nur nach der Fünftelregelung besteuert werden dürften.

    Quelle: ID 43617869