16.02.2018 · Fachbeitrag ·
Elektromobilität
Überlassen Sie Mitarbeitern in Ihrer Agentur geleaste (Elektro-)Fahrräder im Zuge einer Barlohnumwandlung, war bisher unklar, wie Sie die vergünstigte Überlassung lohnsteuerlich behandeln müssen. Offen war auch, wie die vergünstigte Übereignung des (Elektro-)Fahrrads für z. B. zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises lohnsteuerlich zu bewerten ist, wenn die Überlassung z. B. nach 36 Monaten endet. Das BMF hat die Fragen nun geklärt.
15.02.2018 · Nachricht ·
Versicherungsrecht
„Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung ...
15.02.2018 · Fachbeitrag ·
GmbH/Altersversorgung
Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) gegenüber seiner GmbH auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, resultieren daraus unliebsame steuerliche Folgen. Das zeigt ein aktuelles Urteil ...
14.02.2018 · Nachricht ·
Wettbewerbsrecht
Haben Sie mit einem Mitarbeiter Ihrer Agentur ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gegen Zahlung einer Karenzentschädigung vereinbart und zahlen Sie nicht die Entschädigung, kann der ausgeschiedene Mitarbeiter zwischen Rücktritt und Zahlungsklage wählen. Tritt er zurück, entfällt sein Anspruch auf die Entschädigung für die Zukunft (ex nunc). Das hat das BAG klargestellt.
14.02.2018 · Fachbeitrag ·
Kapitalanlagen
Die Besteuerung in- und ausländischer Fonds sowie ihrer Anleger hat sich durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung („InvStRefG“) seit dem 01.01.2018 grundlegend geändert. Lernen Sie die Grundzüge der ...
14.02.2018 · Nachricht ·
Bausparen
Das LG Karlsruhe hat eine Vertragsklausel in Bausparverträgen zur Kündigung spätestens 15 Jahre nach Vertragsbeginn für unwirksam erklärt.
13.02.2018 · Nachricht ·
Arbeitgeberleistungen
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsvertraglich wirksam, dass der Barlohn verringert wird und im Gegenzug weitere lohnsteuerfreie oder pauschal besteuerte Leistungen gewährt werden, nimmt der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund eine reine Lohnverwendungsabrede an. In der Konsequenz fordert er Beiträge auf der Grundlage der zuvor gezahlten Löhne nach. Als Arbeitgeber können Sie gegen diese Ansicht zwei Urteile von Landessozialgerichten (LSG) ins Feld führen.