21.03.2018 · Fachbeitrag ·
Umgang mit dem Finanzamt
Versicherungsagenturen können durch einen falschen oder unterlassenen Lohnsteuerabzug schnell in die Haftungsfalle geraten. Um diesem Risiko zu entgehen, können Sie bei Ihrem Finanzamt eine gebührenfreie Anrufungsauskunft über lohnsteuerliche (Zweifels-)Fragen einholen (§ 42e EStG). Das BMF hat die Spielregeln für die Anrufungsauskunft überarbeitet und an die neuere Rechtsprechung angepasst. WVV gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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20.03.2018 · Nachricht ·
Familienverträge/Betriebsausgaben
Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat jedenfalls ...
20.03.2018 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Sie haben in Ihrer Agentur oft ein Interesse daran, die Arbeitszeit und den Arbeitsort Ihrer Mitarbeiter flexibel zu gestalten, um so z. B. auf aktuelle Entwicklungen in der Agentur oder im Markt reagieren zu können.
19.03.2018 · Nachricht ·
Familienverträge
Ist ein zinsloses Darlehen, das ein Ehegatte dem anderen gewährt, um Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs zu tilgen, dem Betriebsvermögen des Darlehensnehmers zuzuordnen und mit 5,5 Prozent abzuzinsen? Das will ein Unternehmer vom BVerfG wissen. Er hat gegen eine für ihn ungünstige Entscheidung des BFH Verfassungsbeschwerde eingelegt.
15.03.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Organisiert eine Teamleiterin aus eigener Initiative einen teambildenden Ausflug mit ihrer Abteilung zu einer Eisbahn, rutscht beim Betreten der Eisfläche aus und bricht sich das Handgelenk, ist das kein Arbeitsunfall.
15.03.2018 · Nachricht ·
Elterngeld
Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld nicht. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern ...
13.03.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Beobachtet ein Fahrer auf der Autobahn den rückwärtigen Verkehr nicht und wechselt aus Unachtsamkeit von der rechten auf die linke Spur, so trifft bei einem Auffahrunfall den auf den Spurwechsler auffahrenden Fahrer keine Mithaftung. Das gilt selbst dann, wenn der Auffahrende die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h „maßvoll“ überschreitet, so das OLG Hamm.