11.06.2018 · Nachricht · Gesetzliche Krankenversicherung
Krankengeld kann auch bei Urlaub im Ausland zu zahlen sein
Die gesetzliche Krankenkasse darf einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer im folgenden Fall nicht das Krankengeld während des Urlaubs im Ausland verweigern: Die Arbeitsunfähigkeit ist noch in Deutschland durchgängig bescheinigt worden, und der behandelnde Arzt hat keine Bedenken gegen den Auslandsurlaub. So hat das SG Karlsruhe entschieden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig