01.12.2007 · Fachbeitrag ·
Vermietung
Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer Mietwohnung sind nach der Veräußerung eines Wohnungsanteils nicht mehr voll als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Denn mit der Veräußerung entfällt nach Ansicht des Finanzgerichts München der wirtschaftliche Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung. Ist der Betroffene wie im Urteilsfall nach der Veräußerung nur mehr zur Hälfte Miteigentümer und nur zur Hälfte an der Bruchteilsgemeinschaft beteiligt, kann er ...
01.12.2007 · Fachbeitrag ·
Vermietung
Für unübliche Vermietungen muss geprüft werden, ob die steuerpflichtigen Mieteinnahmen auf einen Zeitraum von 30 Jahren gesehen voraussichtlich höher sind als die Werbungskosten. Eine unübliche Vermietung liegt ...
01.12.2007 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Als Arbeitgeber müssen Sie einem kranken Mitarbeiter über den gesetzlichen Zeitraum von sechs Wochen hinaus auch dann keinen Lohn zahlen, wenn während der ersten sechs Wochen eine neue Erkrankung hinzukommt und der ...
01.12.2007 · Fachbeitrag ·
Spekulationsgeschäfte
Ein Anleger darf die Verluste aus Kursdifferenzen bei Fremdwährungsdarlehen nicht als Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz geltend machen, wenn er sie innerhalb eines Jahres tilgt. Drei Gründe führt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz an:
01.12.2007 · Fachbeitrag ·
Zahlungstermine beachten
Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- ...
01.12.2007 · Fachbeitrag ·
Abschreibungspool und Sonderabschreibung
Die Unternehmensteuerreform (Abruf-Nr.
072283
) bringt Änderungen bei der Abschreibung. Es gibt Fälle, in denen Sie noch vor Jahresende tätig werden müssen.
01.12.2007 · Fachbeitrag ·
Jahresendstrategie für Privatanleger
Auch wenn sich die Steuersätze für Privatanleger zur Jahreswende nicht ändern, kann eine Einkommensverschiebung wegen unterschiedlicher individueller Progression im Jahr 2007 und 2008 lohnen. Unter diesem Gesichtspunkt sollten sie Kapitaleinnahmen und Werbungskosten vorziehen oder ins nächste Jahr verlagern.