14.08.2019 · Fachbeitrag ·
Lebensversicherung
Der Gewinn aus vor 2005 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen, die vor Ablauf der Sperrfrist von zwölf Jahren veräußert wurden, ist nach Ansicht des FG Münster steuerpflichtig. Die rückwirkende Einbeziehung von Altverträgen in die Steuerpflicht von Veräußerungserlösen aus Kapitallebensversicherungen mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 ist verfassungsgemäß (FG Münster, Urteil vom 22.05.2019, Az. 7 K 1014/16 E, Abruf-Nr. 209946 ).
12.08.2019 · Fachbeitrag ·
Versicherungsrecht
Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – ...
Schwerpunkt
Beitrag
12.08.2019 · Fachbeitrag ·
Vermittlerrecht
Die IDD-Umsetzung und damit auch die überarbeitete VersVermV (Abruf-Nr. 202457 ) haben weitere bürokratische Vorgaben für Ihre Versicherungsagentur gebracht. Eine davon ist, dass Vertreter mit Erlaubnis ein ...
12.08.2019 · Nachricht ·
Finanzierung
In den Verbraucherdarlehensverträgen, die zwischen 11.06.2010 und 12.06.2014 abgeschlossen wurden, gehört zu den in den Vertrag aufzunehmenden Informationen über das Widerrufsrecht eine ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. Eine ladungsfähige Anschrift setzt die Angabe einer Straße, Hausnummer und Postleitzahl voraus. Eine Postfachanschrift genügt dem nicht. Das hat das KG klargestellt.
12.08.2019 · Fachbeitrag ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Ein Sturz bei einer Segway-Tour im Anschluss an eine kaufmännische Traineeveranstaltung des Arbeitgebers stellt keinen Arbeitsunfall dar. Das hat das SG Stuttgart klargestellt. Die Segway-Tour sei weder als Teil des ...
08.08.2019 · Fachbeitrag ·
Überstunden/Arbeitsentgelt
Überstunden machen auch vor der Versicherungsagentur nicht halt. Bei der Abrechnung der Überstunden stellt sich stets die Frage, ob Überstunden als laufendes oder einmaliges Arbeitsentgelt verbeitragt werden dürfen.
08.08.2019 · Fachbeitrag ·
Nießbrauch
Der Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken ist in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsmittel, um Vermögen schon zu Lebzeiten auf potenzielle Erben zu übertragen, dem Vorbehaltsnießbraucher bzw. Erblasser jedoch auch künftig die Grundstückserträge zu sichern. Vorsicht ist aber geboten, wenn ein Mietobjekt nur einem Ehegatten gehört, dieser es jedoch auf einen Abkömmling unter Vorbehalt des Nießbrauchs zugunsten der Eheleute überträgt. WVV erläutert, wie Sie diese Steuerfallen umgehen.