13.05.2016 · Fachbeitrag ·
Agenturführung/Kundeninformation
Oft kommt es zwischen Versicherer und Vertreter bzw. Kunden zum Streit über den Zugang eines Schriftstücks. Dreh- und Angelpunkt des Streits ist die Beweisbarkeit des Zugangs von rechtserheblichen Willenserklärungen. Häufig ist das der Fall z. B. bei einer Kündigung von Verträgen, einer Mahnung wegen nicht gezahlter Prämien oder einer vom Versicherer angeblich versendeten Police. Der WVV erklärt, mit welcher Versendungsart sich der Zugang eines Schreibens und seines Inhalts beweisen lässt.
13.05.2016 · Fachbeitrag ·
Kfz-Kosten
Sucht ein Außendienstmitarbeiter arbeitstäglich mit seinem privaten Pkw den Betriebssitz seines Arbeitgebers auf und fährt von dort aus mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte an, stellt der Betriebssitz seine ...
13.05.2016 · Fachbeitrag ·
Kfz-Versicherung
Kann der Geschädigte nicht aus eigenen Mitteln und ohne Einschränkung der Lebensführung die Reparaturrechnung für sein Fahrzeug bezahlen, darf er die Zahlungszusage des Versicherers abwarten. Voraussetzung ist aber, ...
12.05.2016 · Fachbeitrag ·
Agenturführung
Auch eine Versicherungsagentur kann mit Pressearbeit den Kontakt zum Kunden halten und das Image vor Ort oder in der Region pflegen. Ein wichtiger Bestandteil Ihrer Pressearbeit ist die Pressemitteilung. Erfahren Sie, worauf Sie unbedingt achten sollten, damit Ihre Mitteilung gedruckt wird.
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10.05.2016 · Fachbeitrag ·
Vergütungsvereinbarung
Ihre Beratung bzw. Aufklärung über eine Nettopolice müssen Sie besonders dokumentieren (§§ 61 Abs. 1 S. 1, 62 VVG). Fehlt eine ordnungsgemäße Dokumentation der Aufklärung über die Nettopolice, wird zugunsten ...
09.05.2016 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung
Überweisungen von Pauschalbeiträgen für Minijobber auf das Konto der SEB AG in Essen sind nun doch noch bis zum 30. Juni 2016 möglich. Ursprünglich sollte – nach Angaben der Minijob-Zentrale – am 30.
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09.05.2016 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer/Buchführung
Eine praktische Übersicht für die Lohnbuchhaltung in der Versicherungsagentur hat das BMF veröffentlicht. Die zweiseitige Übersicht verschafft einen schnellen Überblick über die 2016 gültigen Freigrenzen, Freibeträge und Höchstgrenzen zur Lohnsteuer.