23.05.2016 · Fachbeitrag ·
Personalmanagement
Kündigen Sie ein Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklären Sie im Kündigungsschreiben, dass der Mitarbeiter für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, erfüllen Sie den Anspruch des Mitarbeiters auf bezahlten Erholungsurlaub nicht, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam ist. Das hat das BAG betont.
23.05.2016 · Fachbeitrag ·
Finanzierung
Die Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) ist seit dem 7. Mai 2016 in Kraft. Die Verordnung regelt unter anderem die Einzelheiten zur Berufshaftpflicht, Sachkunde und zu den Verhaltenspflichten ...
20.05.2016 · Fachbeitrag ·
Bausparen
Bei einem Bausparvertrag stellt der Eintritt der Zuteilungsreife keinen vollständigen Empfang des Darlehens im Sinne von § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB dar und vermag deshalb eine darauf gestützte Kündigung nicht zu ...
20.05.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebseinnahmen
Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird. Das hat der BFH im Fall eines selbstständigen Versicherungsagenten klargestellt, dessen Agentur-Fahrzeug bei einem Unfall auf einer Privatfahrt beschädigt wurde.
19.05.2016 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Das BVerfG muss prüfen, ob die beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG verfassungsgemäß ist. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2 BvR 2445/15.
Schwerpunkt
Beitrag
19.05.2016 · Fachbeitrag ·
Ausgleichsanspruch
Nach neuester Auffassung des BMF ist die Fünftel-Regelung bei der Abfindung an Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis aufgelöst wird, auch zu gewähren, wenn eine Teilzahlung bis zu zehn Prozent der Hauptleistung ...
18.05.2016 · Fachbeitrag ·
Agenturführung
Die Briefwerbung hat viele Vorteile, wenn Sie zielgerichtet neue Kunden gewinnen oder alte Kunden an Ihre Versicherungsagentur binden wollen. Damit die Werbung nicht verpufft, sollen Sie einige Punkte beim Aufbau und der Gestaltung des Schreibens sowie beim Versand beherzigen. Damit verbessern Sie Ihren Erfolg bei der nächsten Briefaktion garantiert.