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20.04.2023 · Fachbeitrag aus VVP · Provisionsanspruch

Das Recht auf Bucheinsicht von A bis Z und
die neuere Rechtsprechung im Überblick

Das Recht auf Bucheinsicht ist das am weitesten gehende Provisionskontrollrecht des Vertreters. In den letzten Jahren sind einige Entscheidungen ergangen, die sich mit den Voraussetzungen und Folgen des Bucheinsichtsrechts befassen. Der folgende Beitrag ordnet diese Entscheidungen systematisch ein.  > lesen

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09.02.2022 · Sonderausgaben aus VVP · Downloads · Maklerrecht

Sonderausgabe: Die Maklervollmacht des Versicherungsmaklers

Rund um die Maklervollmacht stellen sich in der Praxis immer wieder Fragen. Sollte die Vollmacht in den Maklervertrag aufgenommen werden oder besser separat erfolgen? Reicht heutzutage eine digitale Vollmacht? Kann eine Vollmacht zu alt sein? Was gilt bei Tod oder Insolvenz? Fragen über Fragen, die folgende Sonderausgabe beantwortet.   > lesen

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10.06.2021 · Fachbeitrag aus VVP · Versicherungsrecht

Aktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern (VN). Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung.  > lesen

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24.03.2021 · Downloads allgemein aus LGP · Lohnsteuer · Lohn und Gehalt

Arbeitsunfall in der Unfallversicherung - Rechtsprechungsübersicht

Die folgende Rechtsprechungsübersicht beantwortet die Frage, ob ein Unfall ein Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung ist.  > lesen

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11.03.2021 · Fachbeitrag aus VVP · Maklervertrag/Maklervollmacht

Vorlage der Originalvollmacht – Was Versicherer können, können Makler auch!

Üblicherweise legen Makler der Kündigung eines Versicherungsvertrags die Vollmacht des Kunden in Kopie oder digitaler Form bei. Die meisten Versicherer akzeptieren das. Es gibt aber auch solche, die diese Form der Kündigung zurückweisen. Was der Versicherer kann, kann der Makler auch: Er kann die Zurückweisung der Kündigung durch den Versicherer ebenfalls zurückweisen. VVP erläutert Ihnen nachfolgend, wie das geht. > lesen

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