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30.04.2019 · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

Austritt von Wasser durch den Fliesendurchgang der Duscharmaturen ist Leitungswasserschaden

| Wasser ist aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung bestimmungswidrig im Sinne der Wohngebäudeversicherung ausgetreten, wenn es in der Dusche am Fliesenspiegel herunterläuft und über den nicht versiegelten Fliesendurchgang der Duscharmaturen in die dahinter liegende Zwischenwand gelangt. Das hat das OLG Naumburg entschieden und den Versicherer zur Entschädigungsleistung verpflichtet |