04.05.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung
Beendet ein Arbeitgeber mittels Aufhebungsvertrag ein Arbeitsverhältnis, macht er sich nicht schadenersatzpflichtig, wenn er seinen (ehemaligen) Arbeitnehmer nicht auf die Möglichkeit hinweist und aufklärt, dass mit Vollendung des 60. Lebensjahrs ein Anspruch auf vorgezogene Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) besteht. Das gilt nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz jedenfalls dann, wenn zum Aufhebungszeitpunkt für den Arbeitgeber nicht absehbar war, dass der Arbeitnehmer vorgezogene ...
04.05.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung
Erhält ein ehemaliger Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Rentenbezugs sein monatliches Entgelt unter Anrechnung der Betriebsrente als „Übergangszuschuss“ weiter, handelt es sich um eine Leistung der ...
03.05.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Wird ein Sportler pro forma von einem Sponsor beschäftigt, aber aufgrund einer Nebenabrede für einen Verein tätig, liegt ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Verein vor. Erleidet der Spieler einen Sportunfall, muss ...
18.04.2018 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Rutscht ein Arbeitnehmer in einer betrieblichen Toilettenanlage auf dem nassen, mit Seife verunreinigten Boden aus, ist der Sturz nicht unfallversichert. So sieht es jedenfalls das SG Heilbronn im Fall eines Mechanikers.
11.04.2018 · Nachricht ·
Altersversorgung
Eine Pensionskasse darf in ihren AVB regeln, dass die Mitglieder, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist, erst ab dem Monat der Antragstellung eine Betriebsrente wegen einer Erwerbsminderung erhalten.
10.04.2018 · Nachricht ·
Kfz-Versicherung
Ein Ehegatte kann die auf seinen Partner laufende Kfz-Vollkasko für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen. Das Recht dazu gibt ihm § 1357 BGB. Danach ist jeder Ehegatte berechtigt, Geschäfte zur ...
28.03.2018 · Nachricht ·
Finanzierung
Unwirksam ist eine von einer Sparkasse verwendete AGB-Klausel, wonach ein Verbraucher-Kunde gegenüber der Bank nur insoweit aufrechnen darf, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das hat der BGH unter Verweis auf die Vorgaben zum gesetzlichen Widerrufsrecht entschieden.