28.03.2018 · Nachricht · Finanzierung
BGH: Aufrechnungsbeschränkung in Sparkassen-AGB unwirksam
Unwirksam ist eine von einer Sparkasse verwendete AGB-Klausel, wonach ein Verbraucher-Kunde gegenüber der Bank nur insoweit aufrechnen darf, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das hat der BGH unter Verweis auf die Vorgaben zum gesetzlichen Widerrufsrecht entschieden.
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