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· Fachbeitrag · Maklerrecht

Einsatz als Korrespondenzmakler - Verfahren in Münster

| Das LG Münster wird sich im Juli mit der Frage befassen, ob ein Versicherungsmakler aufgrund der Bevollmächtigung durch einen Versicherungsnehmer Anspruch auf Einsatz als Korrespondenzmakler gegen einen Versicherer hat, der über eine Vielzahl von Versicherungsvertretern seine Versicherungsprodukte vertreibt und die Zusammenarbeit mit anderen Vermittlern ablehnt. Das Aktenzeichen lautet 15 S 27/11. |

 

Das AG Münster hatte im ersten Rechtszug entschieden, dass allein die Bevollmächtigung durch einen Versicherungsnehmer noch keinen Anspruch des Maklers begründet. Etwas anderes gelte nur in dem Fall, in dem der Makler bereits Verträge an den Versicherer vermittelt hat und im Rahmen der Bevollmächtigung durch den Versicherungsnehmer den Versicherer auffordert, die Korrespondenz ausschließlich über ihn zu führen. Denn in diesem Fall hätte der Versicherer die Tätigkeit des Maklers und damit die Zusammenarbeit mit ihm bereits akzeptiert (AG Münster, Urteil vom 9.12.2011, Az. 28 C 2433/11; Abruf-Nr. 121571).

Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 1 | ID 33818640