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· Fachbeitrag · Maklerrecht

Darf der Versicherer die Übertragung von Beständen verweigern?

| Ein Leser fragt: Trotz Vorlage einer Maklervollmacht weigern sich Versicherer, Verträge im LV- und KV-Bereich zu übertragen, weil die Verträge nicht von uns vermittelt worden sind. Im SHUK-Bereich erfolgt dagegen eine Übertragung. Kann ich die Übertragung verlangen? |

 

Unsere Antwort | Nein. Denn hinsichtlich der Übertragung von Beständen fehlen gesetzliche Rahmenbedingungen. Ob eine Bestandsübertragung in der Praxis erfolgt, hängt von der Art der Versicherung ab. Bei Sach-Versicherungen funktioniert die Übertragung regelmäßig gut. Denn hier hat der Makler eine Machtposition. Er könnte den Vertrag jederzeit umdecken. Anders ist es im LV- und KV-Bereich, wo diese Möglichkeit nicht besteht. Entsprechend ist eine Übertragung abhängig vom Wohlwollen der Versicherer.

 

PRAXISHINWEIS | Will der Versicherer den Vertrag nicht übertragen, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihren Maklerverband. Dort werden entsprechende Fälle gesammelt und in Gesprächen mit den Versicherern erörtert.

 
Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 1 | ID 31803070