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· Fachbeitrag · Haftung

Aus Beratungsfehlern anderer Makler lernen

| Immer wieder werden Makler zu Schadenersatz verurteilt, weil sie ihre Beratungspflichten verletzt haben. Die Urteile sind lehrreich, weil sich daraus Verbesserungen für die Beratungspraxis ableiten lassen. Daher stellen wir Ihnen diese regelmäßig vor. Aktuell geht es in einem Fall um die Funktion einer Fondspolice, in einem anderen um eine „Sicherheitskompaktrente“. |

 

Streit um ordnungsgemäße Beratung über Fondspolice

Behauptet der Versicherungsnehmer, vom Versicherungsmakler über die Funktion einer Fondspolice nicht ordnungsgemäß beraten worden zu sein, muss der Makler substanziiert vortragen, dass er den Versicherungsnehmer umfassend aufgeklärt hat. Dies lehrt ein Urteil des LG Wuppertal (Urteil vom 4.8.2011, Az. 9 S 99/10; Abruf-Nr. 113656).

 

Konkret heißt das: Der Makler muss darlegen, welche Anlagestrategien er dargestellt und dem Versicherungsnehmer erklärt hat. Der allgemein gehaltene Vortrag, man habe die Fondspolice insbesondere auf Grundlage der AVB einschließlich der dort dargestellten und erklärten Anlagestrategien vorgestellt, reicht nicht. Folge im Urteilsfall: Der Versicherungsnehmer kann Schadenersatz verlangen.