24.11.2020 · Fachbeitrag · Maklerhaftung
VN muss Falschberatung beweisen – auch wenn die Beratungsdokumentation fehlt
| Die pauschale Behauptung des Versicherungsnehmers (VN), der Versicherungsmakler habe ihn falsch beraten, reicht nicht für eine erfolgreiche Klage auf Schadenersatz. Der VN muss die Falschberatung beweisen. Die fehlende Beratungsdokumentation ändert nichts an der grundsätzlichen Darlegungs- und Beweisführungspflicht des VN. Das hat das OLG Hamm herausgesellt. Der Fall zeigt auch, wie wichtig eine Dokumentation ist. |