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01.03.2004 | Vermögensverwaltung

Haftung wegen verschwiegener Kick-Back-Zahlungen

Vorsicht vor Provisionsabreden bei der Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung, die Sie dem Kunden verschweigen! Das Landgericht (LG) Stuttgart verurteilte eine Bank zur Zahlung von Schadenersatz. Sie hatte so genannte Kick-Back-Zahlungen an externe Dritte verschwiegen. Darin sah das LG eine Aufklärungspflichtverletzung: Das Verschweigen solcher Zahlungen sei treuwidrig und verwerflich. Wüssten Anleger von derlei Abreden, würden sie niemals diese Geschäfte tätigen lassen. (Urteil vom 12.9.2003, Az: 8 O 128/03; Abruf-Nr.  032643 )

Quelle: Ausgabe 03 / 2004 | Seite 2 | ID 98325