16.08.2019 · Fachbeitrag · Haftung
Pflichtverletzung des Maklers bei Verkauf einer Lebensversicherung an Policenaufkäufer
| Aufklärungspflichten des Maklers gegenüber seinen Kunden können sich auch bei der Beratung über den Verkauf von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag ergeben. Verletzt der Makler eine daraus resultierende Aufklärungspflicht, macht er sich schadenersatzpflichtig. Das zeigen zwei aktuelle OLG-Entscheidungen. |