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01.07.2007 | Vermittlerrecht

Richtige Schlichtungsstelle angeben!

Achtung! Für Verbraucherbeschwerden im Bereich Versicherungsvermittlung sind nach der Bekanntmachung des Bundesjustizministeriums im Bundesanzeiger vom 2. Juni 2007 (Seite 5595) allein folgende Ombudsmänner als Schlichtungsstelle nach §  42k Versicherungsvertragsgesetz zuständig:

  • Versicherungsombudsmann e.V., Kronenstraße 13, 10117 Berlin
  • Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung, Kronenstraße 13, 10117 Berlin.

    Wichtig: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist keine Schlichtungsstelle und darf damit auch nicht als solche in den "Erstinformation" angegeben werden!

    Unser Tipp: Passen Sie Ihre Erstinformation entsprechend an! Ein aktualisiertes Muster für die Erstinformation finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterschreiben" . - Stichwort: "Vermittlerrecht" - "Erstinformation".

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 1 | ID 111111