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06.12.2010 | Lebensversicherung

Restschuldversicherung: Rückkaufswert an Insolvenzmasse?

Die Frage, ob nach Kündigung der Restschuldversicherung der Rückkaufswert dem Kreditinstitut oder der Insolvenzmasse zusteht, hängt davon ab, ob die in den AVB geregelte Leistungsbestimmung zugunsten des versicherten Kreditkontos eine unwiderrufliche oder eine widerrufliche Anweisung darstellt:  

  • Nur bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht erwirbt der Bezugsberechtigte zugleich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag.
  • Bei widerruflicher Bezugsberechtigung steht der Anspruch auf den Rückkaufwert der Insolvenzmasse zu.

Das Amtsgericht (AG) Mosbach/Baden konnte in den Versicherungsbedingungen für die Kreditlebensversicherung gegen Einmalbeitrag keine Unwiderruflichkeit erkennen (Urteil vom 19.8.2010, Az: 1 C 49/10; Abruf-Nr. 103577). Daher steht im Urteilsfall der Rückkaufwert der Insolvenzmasse zu. Die Bank, die ihn beansprucht und mit ihrer Kreditforderung verrechnet hat, muss den Rückkaufwert an den im Verbraucherinsolvenzverfahren bestimmten Treuhänder auszahlen.  

Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 2 | ID 140647