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10.01.2011 | Lebensversicherung

Mindestrückkaufswert bei fondsgebundenen LV

Ein Versicherungsnehmer hat auch bei einer fondsgebunden Lebensversicherung im Falle einer Kündigung nur Anspruch auf das ungezillmerte hälftige Fondsguthaben. Ferner hat er keinen Anspruch auf Auskunft über die eingerechneten Abschlusskosten, entschied das Oberlandesgericht Köln, (Beschluss vom 25.6.2010, Az: 20 U 199/09; Abruf-Nr. 103394).  

Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 2 | ID 141380