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05.11.2009 | Kundeninformation

Betreuerkosten sind mit Rückkaufswert zu begleichen

Einer betreuten Person mit Renteneinkünften von zirka 880 Euro monatlich ist es zumutbar, ihre Betreuerkosten von 1.450 Euro durch die Einsetzung des Rückkaufswerts ihrer Lebensversicherung von zirka 19.480 Euro zu tragen. Dadurch werde ihre Alterssicherung nicht wesentlich beeinträchtigt, so das Landgericht Osnabrück (Beschluss vom 24.2.2009, Az: 10 T 61/09) (Abruf-Nr. 091733)  

Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 4 | ID 131310