Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.02.2005 | Krankenversicherung

Kündigung bei Eintritt der gesetzlichen Versicherungspflicht

Wird ein privat krankenversicherter Versicherungsnehmer versicherungspflichtig, kann er innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht seinen Vertrag kündigen, ohne dass der Krankenversicherer dafür einen Nachweis verlangen kann. Die Verpflichtung, einen Nachweis über die Versicherungspflicht zu erbringen, setzt erst ein, wenn die Zwei-Monats-Frist bereits überschritten ist (§  178h Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz ). Diese Grundsätze bestätigte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall, in dem ein Versicherungsnehmer seine Krankheitskostenvollversicherung sowie -tagegeldversicherung innerhalb eines Monats kündigte, nachdem er gesetzlich versicherungspflichtig geworden war.

Je nachdem, wann die Kündigung erfolgt, hat das folgende Auswirkung auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung.

Vertragskündigung Vertragsbeendigung
Innerhalb von zwei Mona-ten nach Eintritt der Versi-cherungspflicht Rückwirkend ab Eintritt der Versi-cherungspflicht (ohne Nachweisverpflichtung)
Nach zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht Vertrag endet mit Ablauf des Mo-nats in dem der VN den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist

(Urteil vom 3.11.2004, Az: IV ZR 214/03; Abruf-Nr.  042983 )

Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 3 | ID 98502