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05.05.2008 | Büro-Organisation

Rentner können jetzt 400 Euro hinzuverdienen

Bezieher von Vollrenten können künftig einen Minijob ausüben, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2008 von 355 Euro auf 400 Euro angehoben (Siebtes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuch III und anderer Gesetze).  

Unser Tipp: Eine aktuelle Übersicht mit den Hinzuverdienstgrenzen finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ – Stichwort: „Büro-Organisation“.  

Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 1 | ID 119106