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01.05.2004 | Büro-Organisation

Monatsbezogene Prüfung der Hinzuverdienstgrenze

Maklerbüro-Inhaber, die Rentner beschäftigen, die eine Vollrente wegen Alters vor Vollendung des 65. Lebensjahres oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beziehen, sollten Folgendes wissen: Die Hinzuverdienstgrenze von 345 Euro wird seit dem 1. Januar 2004 wieder monatsbezogen geprüft. Das heißt: Entscheidend ist allein, wie viel der Rentner in der Regel im Monat verdient. Wie viele Tage er dabei arbeitet, spielt keine Rolle mehr. Wie sich das auf die Höhe des möglichen Hinzuverdienstes auswirkt, zeigt Ihnen das folgende Beispiel:

Ein Rentner, der eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres bezieht, arbeitet jeden Monat drei Tage in seinem ehemaligen Maklerbüro und erhält dafür monatlich 300 Euro. Damit wird die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten, und die Rente wird ungekürzt weitergezahlt. Nach dem bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Recht wäre die tageweise Hinzuverdienstgrenze überschritten worden, so dass die Altersrente gekürzt worden wäre.

Unser Service: Einen Überblick über alle Hinzuverdienstgrenzen finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .

Quelle: Ausgabe 05 / 2004 | Seite 2 | ID 98352