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01.09.2006 | Anlagevermittlung

EM.TV muss erstmals Schadenersatz an Aktionär zahlen

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat einem EM.TV-Aktionär Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen. Das OLG sah es als erwiesen an, dass der Anleger seine Aktien wegen einer falschen Adhoc-Mitteilung des Unternehmens vom 24. August 2004 und nicht aus einem anderen Anlass gekauft hatte. (Urteil vom 24.5.2006, Az: 15 U 3958/05; Abruf-Nr.  061588 )

Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 2 | ID 98794