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01.05.2006 | Anlagevermittlung

Bank muss Anlegern Prospekt vor Zeichnung vorlegen

Der Medienfonds-Prospekt ist eine wichtige Informationsquelle für den Anleger. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg muss die Bank daher dem Anleger den Prospekt so rechtzeitig zur Verfügung stellen, dass er vom Inhalt des Prospekts noch vor Zeichnung der Anlage Kenntnis nehmen kann. Tut sie das nicht, haftet sie für diesen Fehler. (rechtskräftiges Urteil vom 25.8.2005, Az: 11 U 189/04; Abruf-Nr.  060696 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 2 | ID 98731