Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.04.2004 | Altersversorgung

Auch Zahlungen Dritter sind Altersvorsorgebeiträge

Gefördert werden Altersvorsorgebeiträge, die der Zulageberechtigte selbst auf seinen Altersvorsorgevertrag leistet (§  82 Einkommensteuergesetz). Dasselbe gilt, wenn ein Dritter die Beiträge in Form des abgekürzten Zahlungswegs auf den Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten einzahlt. Darauf hat sich das Bundesfinanzministerium mit den obersten Finanzbehörden der Länder verständigt. (Finanzministerium Schleswig-Holstein, Verfügung vom 28.7.2003, Az: S 2491 A - St 254; Abruf-Nr.  032705 )

Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 1 | ID 98336