03.08.2015 · Fachbeitrag aus VK · FAO Online-Seminar
Das AGG birgt nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheiten. Eine sich ständig weiter entwickelnde Rechtsprechung tut ihr Übriges. In dem 2,5-stündigen Online-Seminar am 27.8.15 stellt Prof. Dr. Tim Jesgarzewski den aktuellen Rechtsprechungsstand vor. Behandelt werden sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebermandate. Dabei werden Sie auch gezielt auf die sich daraus ergebenden Haftungsfallen hingewiesen.
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03.08.2015 · Fachbeitrag aus VK · Private Krankenversicherung
Nicht nur bei alternativen Behandlungsmethoden gibt es immer häufiger Streit mit dem VR um die Übernahme der Behandlungskosten. Umstritten sind dabei meist die Voraussetzungen der medizinischen Notwendigkeit. Im Gegensatz zur Ansicht der VR kommt es hier jedoch nicht darauf an, dass die Maßnahme auch erforderlich ist. Der Beitrag zeigt die entsprechenden Argumente auf.
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31.07.2015 · Nachricht aus VK · Versicherungsrecht
Wer eine Werkstattklausel mit der Versicherung vereinbart hat, eine Reparatur jedoch bei einer freien Werkstatt in Auftrag gibt, muss einen prozentualen Abschlag bei der Erstattung der Kosten hinnehmen, auch wenn die Stundensätze der freien Werkstatt mit denen der Vertragswerkstatt identisch sind.
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29.07.2015 · Fachbeitrag aus VK · Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Eine Belehrung gemäß § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung muss formale Voraussetzungen erfüllen. Werden diese nicht eingehalten, ist ein Rücktrittsrecht des VR ausgeschlossen.
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27.07.2015 · Fachbeitrag aus VK · Hausratversicherung
In der Freibadsaison zur Sommerzeit haben Langfinger Hochkonjunktur. Ein Leser wollte wissen, wann ein solcher Diebstahl ersetzt wird und in welchen Fällen der Betroffene leer ausgeht.
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23.07.2015 · Nachricht aus VK · Kfz-Versicherung
Wer sich im Sommer barfuß oder mit Flipflops ans Steuer setzt, riskiert laut ADAC zwar kein Bußgeld – wenn es aber zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und ahnden. Auch die Versicherung kann dann ihre Leistungen zumindest teilweise verweigern.
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