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  • 03.04.2017 · Musterformulierungen · Downloads · Personenversicherung

    Verlust beim Verkauf von vor 2005 abgeschlossener Lebensversicherung als negative Kapitaleinkünfte

    Verkaufen Sie eine Lebensversicherung, die Sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben, wird der Auszahlungsbetrag nicht besteuert, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist. Verkaufen Sie die Versicherung, bevor die zwölf Jahre abgelaufen sind und ist der Verkaufserlös niedriger als die eingezahlten Beiträge, erkennt das Finanzamt den Verlust nicht als negative Kapitaleinnahme an. Dagegen sollten Sie sich wehren. Beim BFH sind zwei Musterprozesse anhängig. Mit diesem Mustereinspruch wahren Sie aktiv Ihre Rechte.