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  • 06.01.2017 · Download · Kfz-Versicherung · Kfz-Kaskoversicherung

    Klausel zum SV-Verfahren unwirksam

    Die Erweiterung des Katalogs der „Klauselverbote“ in § 309 BGB um eine Nr. 14 führt nach Einschätzung von VK dazu, dass ein Sachverständigenverfahren vor einer Klage über die Höhe des Schadens im Kaskofall künftig nicht mehr zulässig und deshalb nicht mehr nötig ist. In entsprechenden Fällen können Sie mit der folgenden Musterformulierung im vorgerichtlichen Verfahren gegen eine Kürzung des VR vorgehen.