01.12.2002 · Fachbeitrag aus VE · Forderungspfändung
Verfügt der Schuldner über
Gesellschaftsanteile an einer GmbH, kann der Gläubiger darauf zum
Zweck der Befriedigung im Wege der Forderungspfändung zugreifen
(Goebel, VE 11/ 02, 158). Der folgende Beitrag erläutert, wie Sie
Schwierigkeiten bei der Verwertung der gepfändeten Anteile
vermeiden.
> lesen
01.11.2002 · Fachbeitrag aus VE · Forderungspfändung
Ist der Schuldner Gesellschafter einer GmbH, ist
sein Geschäftsanteil nach § 15 Abs. 1 GmbHG
grundsätzlich veräußerlich und damit auch
pfändbar. Die Pfändbarkeit wird dabei nicht durch den
Genehmigungsvorbehalt der Gesellschaft nach § 15 Abs. 5 GmbHG
für eine Veräußerung beeinträchtigt (BGHZ 32,
1512; § 851 Abs. 2 ZPO). Der folgende Beitrag zeigt, wie der
Gesellschaftsanteil ermittelt, gepfändet und verwertet wird.
> lesen
01.11.2002 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Rechtsprechung
Der Mitinhaber eines Oder-Kontos kann bei einer
Vollstreckung gegen einen anderen Kontoinhaber dem Gläubiger nicht
entgegenhalten, das positive Saldo stehe ihm im Innenverhältnis
allein zu (OLG Nürnberg 16.1.02, 5 W 4355/01, JurBüro 02,
497). (Abruf-Nr. 021501)
> lesen
01.11.2002 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Rechtsprechung
Sachverhalt/Entscheidungsgründe
> lesen
01.11.2002 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungstipp
Nach § 750 ZPO setzt der Beginn der
Zwangsvollstreckung neben einem Titel und dessen Zustellung auch eine
Vollstreckungsklausel voraus. Soweit es sich um eine einfache Klausel
nach §§ 724, 725 ZPO handelt, ist für ihre Erteilung
nach § 724 Abs. 2 ZPO der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
zuständig. Verweigert dieser ihre Erteilung, muss dagegen
schnellstens vorgegangen werden. Der folgende Beitrag erläutert
die Einzelheiten.
> lesen
01.11.2002 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Die Vollstreckung wegen gesetzlicher
Unterhaltsansprüche in Arbeitseinkommen ist kompliziert (David, VE
1/00, 8). Oft herrscht die Fehlvorstellung, titulierte
Unterhaltsansprüche hätten absoluten Vorrang vor anderen
Ansprüchen. Der folgende Beitrag zeigt, wie hier richtig
vorzugehen ist.
> lesen
01.10.2002 · Fachbeitrag aus VE · Grundbuchvollstreckung
Angesichts des dramatischen und für
Gläubiger verlustreichen Anstiegs der Pfändungsfreigrenzen
gewinnt der Zugriff auf „exklusive“
Vollstreckungsmöglichkeiten immer größere Bedeutung.
Insbesondere die Vollstreckung in Grundbuchrechte, vor allem
Grundpfandrechte, kann dabei besonders aussichtsreich sein. Der
folgende Beitrag zeigt die richtige und effektive Vorgehensweise bei
einem Zugriff auf dieses Vermögensobjekt.
> lesen
01.10.2002 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
In der Zwangsvollstreckung haben dieSozialhilfe-Eckregelsätze eine besondere Bedeutung. Insbesonderebei der Delikts- bzw. Unterhaltsvollstreckung nach § 850f Abs. 2,§ 850d Abs. 1 ZPO Leißing, VE 00, 6 ist zur Ermittlung desdem Schuldner verbleibenden notwendigen Selbstbehalts hieraufzuzugreifen. Auch bei der Berechnung des pfändbaren Betrags beieinem Wegfall unterhaltsberechtigter Mitverdiener nach § 850c Abs.4 ZPO VE 11/01, 154 spielen sie eine große Rolle. Die folgendeÜbersicht zeigt ...
> lesen
01.10.2002 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Gesetzgebung
In letzter Zeit war zu beobachten, dass folgendeNeuerung in der Praxis vielfach unbekannt ist: Haben kleine undmittelgroße Unternehmen in der EU Aufträge vonGroßunternehmen oder der öffentlichen Hand erledigt undwarten sie auf ihr Geld, können sie sich seit dem 1.1.02 auf dieEU-Richtlinie zum Kampf gegen den Zahlungsverzug berufen Nr. 2000/35/EG; EU-Amtsblatt Nr. L 200 vom 8.8.00, S. 35. Als öffentlicheStelle gilt jeder Auftraggeber i.S. der Richtlinien über dasöffentliche ...
> lesen
01.10.2002 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Rechtsprechung
Wird die Vollstreckungsgegenklage nur gegen einen
dem Wert nach 5.000 EUR nicht übersteigenden Teil des mit
Vollstreckungsbescheid titulierten Anspruchs erhoben, ist das AG
für die Entscheidung über die Vollstreckungsgegenklage auch
zuständig, wenn der Vollstreckungsbescheid insgesamt einen 5.000
EUR übersteigenden Betrag erfasst (OLG Celle 11.3.02, 4 AR 22/02,
OLGR 02, 103). (Abruf-Nr. 021293)
> lesen