27.07.2015 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungskosten
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der zur Räumung verurteilte Schuldner in letzter Sekunde vor dem bereits angesetzten Räumungstermin doch noch freiwlllig die Wohnung räumt. Fraglich ist, wer die bereits durch den Gerichtsvollzieher angefallenen Kosten für die Bereitstellung eines Speditionsunternehmens gemäß § 788 ZPO erstatten muss.
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27.07.2015 · Fachbeitrag aus VE · Pfändungsfreigrenzen
Die Pfändungsfreigrenzen haben sich zum 1.7.15 erneut erhöht. Bei der Lohn- und Kontopfändung sind insoweit einige Besonderheiten zu berücksichtigen.
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27.07.2015 · Fachbeitrag aus VE · Vertretbare Handlung
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass eine Partei dazu verpflichtet wird, zu bewilligen, dass eine Grundbuchsicherheit fregegeben wird. Doch Schuldner weigern sich oft, dies zu tun. Dann stehen Gläubiger vor dem Problem, ob eine solche Verpflichtung nach § 887 ZPO als vertretbare Handlung durch Ersatzvornahme oder als nicht vertretbare Handlung nach § 888 ZPO durch Zwangsgeld bzw. Zwangshaft zu vollstrecken ist.
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27.07.2015 · Fachbeitrag aus VE · P-Konto
Das LSG Bayern hat entschieden: Schuldner haben keinen Anspruch
darauf, Arbeitslosengeld II erneut in bar ausgezahlt zu bekommen, wenn Gläubiger die Leistung vom P-Konto weggepfändet haben (9.1.15, L7 AS846/14 B ER).
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27.07.2015 · Fachbeitrag aus VE · Prozesskostenhilfe
Oft erfahren Gläubiger ganz plötzlich von pfändbarer Habe des Schuldners oder machen einen Drittschuldner ausfindig. Dies erfordert, rasch
zuzugreifen. Benötigt der Gläubiger PKH, kann sein Anwalt dem Gericht möglicherweise nicht die notwendige Erklärung gemäß § 117 Abs. 2 ZPO vorlegen, z.B. wenn der Gläubiger verreist ist. Der Rechtsanwalt darf dann nicht abwarten. Er muss vielmehr die sich unverhofft bietende Vollstreckungsmöglichkeit nutzen. Der Beitrag zeigt Ihnen ...
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27.07.2015 · Fachbeitrag aus VE · P-Konto
Kreditinstitute müssen im Rahmen des § 850k Abs. 1 ZPO den Sockelbetrag und anhand der vom Schuldner vorgelegten Bescheinigungen den Aufstockungsbetrag nach § 850k Abs. 2 S. 1 bestimmen. Zwar gilt der Grundsatz, dass das Vollstreckungsgericht auch den Pfändungsfreibetrag beziffern muss. Ausnahmsweise gilt dies aber nicht, wenn das vom Arbeitgeber auf das P-Konto überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen nicht gleich bleibt, sondern ständig unterschiedlich von den Sockelbeträgen des § ...
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27.07.2015 · Fachbeitrag aus VE · Wohngeld
Die Bundesregierung hat am 2.7.15 (BT-Drucksache 18/4897) einen Entwurf zur Erhöhung des Wohngelds vorgelegt. Erstmals sollen damit die sog. Tabellenwerte geändert werden, die durchschnittlich um 39 Prozent steigen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben werden. Diese bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Der folgende Beitrag zeigt, wie sich dies auf die Zwangsvollstreckung auswirkt.
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27.07.2015 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt gemäß § 111c Abs. 3 StPO das Konto des beschuldigten Schuldners. Der Gläubiger als Geschädigter der Straftat hat aufgrund eines Vollstreckungsbescheids einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend die Bankverbindung des Schuldners erwirkt. Anschließend hat er
beantragt, die Zwangsvollstreckung zuzulassen (§ 111g Abs. 2 StPO). Der Gläubiger fragt sich, was er nun unternehmen muss.
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22.07.2015 · Nachricht aus VE · IWW Online-Seminar
Am 8.7.15 hat die Regierung den neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber von einer Rückwirkung absieht! Die alten Regelungen können daher bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes – also spätestens am 30.6.16 – weiter angewendet werden. Sie müssen jetzt überprüfen, ob das Betriebsvermögen Ihres Mandanten besser noch vor der Reform oder erst später nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf die nächste Generation übertragen ...
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10.07.2015 · Fachbeitrag aus VE · Aktuelle Gesetzgebung
Zum 1.7.15 ist der Basiszins unverändert geblieben. Die folgende
Tabelle gibt Ihnen den Überblick, wie sich seine Werte entwickelt haben. So können Sie die Verzinsung korrekt berechnen und vermeiden zeitaufwendige Zwischenverfügungen.
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