24.02.2015 · Fachbeitrag aus VE · P-Konto
Bereits in VE 15, 20, haben wir darüber berichtet, dass der BGH entschieden hat: Gepfändetes Guthaben auf einem P-Konto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann, soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft, in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden. Es erhöht dort den Pfändungsfreibetrag (BGH 4.12.14, ...
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24.02.2015 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
In VE 15, 32, haben wir über die Möglichkeit der Pfändung einer Briefhypothek berichtet. Auf Wunsch zahlreicher Leser haben wir die möglichen Vorgehensweisen noch einmal im Folgenden in einer übersichtlichen Grafik dargestellt.
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24.02.2015 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungskosten
Bei der Gerichtsvollziehervollstreckung immer wieder ein Problem: Der Gläubiger beantragt die Abnahme der Vermögensauskunft (VA). Da der Schuldner diese bereits in anderer Sache abgegeben hat, übermittelt der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger eine Abschrift, verbunden mit folgender Kostenrechnung, die in der Praxis stark umstritten ist:
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24.02.2015 · Fachbeitrag aus VE · Auslandsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung im Ausland aufgrund eines EU-Titels ist in der Praxis bedeutsam. Dabei werden aber immer wieder Fehler gemacht. Der folgende Beitrag erläutert, wie Sie in Italien richtig vollstrecken.
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24.02.2015 · Fachbeitrag aus VE · Kontopfändung
Die EU hat am 15.1.14 die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 189 vom 27.6.14, S. 59; Europäische Kontenpfändungsverordnung, EuKoPfVO) erlassen. Die Verordnung findet ab dem 18.1.17 in allen EU-Mitgliedstaaten außer Großbritannien und Dänemark Anwendung. Ihr Ziel ist es, die ...
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24.02.2015 · Fachbeitrag aus VE · P-Konto
Ein sich in der Praxis ständig wiederholender Fall: Auf dem P-Konto des Schuldners werden Nachzahlungen für Arbeitslosengeld II z.B. in Höhe von 2.080 EUR für den Zeitraum von 1.9.13 bis zum 31.12.14 gutgeschrieben. Der Schuldner beantragt daraufhin, den erlassenen PfÜB gemäß § 850k Abs. 4 ZPO dahingehend abzuändern, dass über den nach § 850k Abs. 1 ZPO
bescheinigten Freibetrag ein weiterer Teilbetrag (Nachzahlung ALG II) pfandfrei belassen wird.
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19.02.2015 · Nachricht aus VE · FamFG
Der Antrag der Behörde auf eine vorläufige Freiheitsentziehung im Wege einstweiliger Anordnung ist keine geeignete Grundlage für den Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren (BGH 18.12.14, V ZB 114/13, Abruf-Nr. 174726 ).
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16.02.2015 · Nachricht aus VE · BRAO
Entsprechen die Fähigkeiten eines Rechtsanwalts, der sich als Spezialist auf einem Rechtsgebiet bezeichnet, für das eine Fachanwaltschaft besteht, den an einen Fachanwalt zu stellenden Anforderungen, besteht keine Veranlassung, dem Rechtsanwalt die Führung einer entsprechenden Bezeichnung zu untersagen, selbst wenn beim rechtsuchenden Publikum die Gefahr einer Verwechslung mit der Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ besteht (BGH 24.7.14, I ZR 53/13, Abruf-Nr. 174474 ).
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10.02.2015 · Fachbeitrag aus VE · Pfändungsfreibeträge
Das Bundeskabinett hat am 28.1.15 den sogenannten „Zehnten Existenzminimumbericht“ der Bundesregierung beschlossen. Dieser stellt unter anderem fest, dass der Grundfreibetrag 2015 um 118 EUR für Ledige erhöht werden muss. 2016 ist eine weitere Erhöhung um 180 EUR erforderlich. Konkrete Zahlen sind derzeit noch nicht bekannt. Dies kann auch im laufenden Jahr 2015 rückwirkend geschehen.
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06.02.2015 · Fachbeitrag aus VE · Fehlervermeidung
Der Umgang mit den zum 1.11.14 neu eingeführten PfÜB-Formularen
gestaltet sich weiterhin schwierig. So kommt es immer wieder zu folgendem Fall: Der Gläubiger pfändet bei mehreren Drittschuldnern und trägt auf Seite 3 die Anschriften der Drittschuldner ein. Weil dort der Platz nicht ausreicht, kreuzt er auf Seite 4 unter „Forderung aus Anspruch“ den
Anspruch „G“ an. Auf Seite 6 trägt er unter „Anspruch G“ weitere Drittschuldner namentlich unter Zuweisung eines auf Seite 4 ...
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