07.06.2016 · Nachricht aus VE · Seminar-Tipp
Lassen Sie sich im Online-Seminar „RVG professionell“ bequem auf den neuesten Stand der Rechtsprechung in Abrechnungsfragen bringen. Gebührenrechtsexperte Rechtsanwalt Norbert Schneider erläutert, welche aktuellen Urteile Ihnen sofort höhere Gebühren bringen. Sie erfahren z.B., welche Spielräume Sie bei Reisekosten haben oder wie Sie bei Streitwerten jetzt noch mehr herausholen können. Rechtsanwalt Schneider klärt Fragen des Anrechnungsausschlusses nach zwei Kalenderjahren und zur ...
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07.06.2016 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Der folgende Fall unseres Lesers, Alexander Burkard, Teamleiter Forderungsmanagement/Regress bei einer Betriebskrankenkasse, Rheinfelden, liegt zwar schon ein paar Jahre zurück. Er zeigt aber anschaulich, dass es oft auf Zufälle und genau so häufig auf das eigene Geschick ankommt, an Informationen über den Schuldner zu gelangen, bzw. die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen.
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01.06.2016 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungspraxis
Die „Verordnung über das Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher“ (GVFV) ist zwar bereits am 1.10.15 in Kraft getreten. Das in § 1 GVFV eingeführte Formular für den Vollstreckungsauftrag an den
Gerichtsvollzieher (GV) zur Vollstreckung von Geldforderungen ist aber erst ab dem 1.4.16 verbindlich. Die Sonderausgabe zeigt Risiken und Chancen des Formulars und schildert, wie es fehlerfrei auszufüllen ist.
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01.06.2016 ·
Musterformulierungen aus VE · Pfändung · Amtliche Formulare
Wollen Sie in die Ansprüche des Schuldners gegenüber einer Bausparkasse (Anspruch F) pfänden, ist Folgendes zu beachten: Zwar sind im amtlichen Formular bereits vier pfändbare Ansprüche vorformuliert. Dort ist aber nicht der Fall geregelt, dass eine Lebenspartnerschaft bzw. Eheleute einen Bausparvertrag abgeschlossen haben. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie Sie hier vorgehen müssen.
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31.05.2016 · Fachbeitrag aus VE · Forderungsvollstreckung
Oft weicht die Gläubigerbezeichnung im PfÜB-Antrag von der im Vollstreckungstitel ab. Für das Vollstreckungsgericht ist dabei nicht immer zu
erkennen, ob es sich um eine reine Namensänderung bzw. Umbenennung oder um eine Rechtsnachfolge mit Identitätswechsel handelt. Das kann zu zeitaufwändigen Zwischenverfügungen führen, die es zu vermeiden gilt.
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31.05.2016 · Nachricht aus VE · Vermögensauskunft
Der Gläubiger kann vom Schuldner nicht verlangen, dass dieser die Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO nachbessert, wenn der Gläubiger Auskunft über Erstattungsforderungen für Betriebs- und Heizkosten verlangt, die der Sozialhilfeträger für einen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II an dessen Vermieter geleistet hat.
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