26.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Aufhebendes oder abänderndes Urteil
Die Rollen der Beteiligten können sich im Laufe des Verfahrens ändern. Häufig tritt etwa folgende Konstellation auf: Gläubiger G. vollstreckt gegen Schuldner S. aus einem gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbaren Urteil, z.B. wegen 3.000 EUR. Die angeordnete Sicherheitsleistung beträgt 110 Prozent des Hauptanspruchs (= 3.300 EUR). G. erbringt die Sicherheitsleistung, pfändet durch Gerichtsvollzieher X. einen Vermögensgegenstand des S. und lässt diesen versteigern. S.
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26.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Lohnpfändung
Ein Fall aus der Praxis: Schuldner S. erhält ein monatliches Arbeitseinkommen von 2.500 EUR netto. Er lebt von seiner Ehefrau E. getrennt und hat zwei minderjährige Kinder K.1 und K. 2 (5 und 6 Jahre alt). Für beide Kinder zahlt er monatlichen Unterhalt. Der E. zahlt er trotz eines Titels keinen Unterhalt. Es pfändet der gewöhnliche Gläubiger G. in das Arbeitseinkommen des S; zeitlich später pfändet E. wegen Unterhaltsrückständen von 3.000 EUR sowie monatlich laufendem Unterhalt in ...
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26.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Kosten und Gebühren
Beantragt der Gläubiger einen PfÜB und gleichzeitig ein vorläufiges Zahlungsverbot, kann es zu Problemen kommen (s.u.). Ein Leser hat uns hierzu sein seit Jahren erfolgreiches Vorgehen mitgeteilt.
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26.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Amtliche Formulare
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: A. möchte zugunsten des S. einen Geldbetrag bei einem Notar hinterlegen. Gläubiger G. hat gegen S. einen vollstreckbaren Titel und will mithilfe eines PfÜB in die Forderung des S. vollstrecken. Doch wer ist Drittschuldner – A. oder der Notar, bei dem das Geld hinterlegt werden soll?
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26.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Amtliche Formulare
Wird ein Schuldner verurteilt, einen Betrag an den Gläubiger zu zahlen, kann er berechtigt sein, den Zugriff abzuwenden. Er muss dann Sicherheit leisten bzw. einen Betrag in Höhe des Hauptanspruchs hinterlegen. Zahlt er nicht, wird der Gläubiger den Erlass eines PfÜB beantragen, z. B. in das Arbeitseinkommen des Schuldners. In der Praxis beachten Gläubiger dabei § 839 ZPO zu wenig.
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19.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Unterhaltsvollstreckung
Will ein Gläubiger wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche bevorrechtigt auf Teile des Arbeitseinkommens (Anspruch A) zugreifen, muss er dies beantragen. Oft wird aber irrig angenommen, dass das amtlichen Formular „Antrag auf Erlass eines PfÜB wegen Unterhaltsforderungen“ dazu führt, dass das Vollstreckungsgericht eine bevorrechtigte Vollstreckung automatisch beschließt. Der folgende Beitrag zeigt eine Alternative.
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19.04.2016 · Fachbeitrag aus VE · Gerichtsvollzieherformular
Schon bevor er pfändet, kann der Gläubiger Drittschuldner und Schuldner durch den Gerichtsvollzieher benachrichtigen, dass die Pfändung bevorsteht. Dabei kann er den Drittschuldner auffordern, nicht an den Schuldner zu zahlen und den Schuldner auffordern, nicht über die Forderung zu verfügen. Diese Vorpfändung setzt zumindest einen vorläufig vollstreckbaren
Titel voraus. Arrestbefehl oder einstweilige Verfügung genügen. Eine vollstreckbare Ausfertigung benötigt der Gläubiger noch ...
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