06.06.2017 · Fachbeitrag aus VE · Amtliche Formulare
Wird der Vollstreckungstitel gemäß §§ 727 ff. ZPO aufseiten des Schuldners umgeschrieben, z. B. weil dieser verstorben ist, muss der Gerichtsvollzieher den Titel nebst Klausel und ggf. in Abschrift die öffentlichen
Urkunden nach § 750 Abs. 2 ZPO zustellen. Ein Leser fragt: Muss hierzu das amtliche Gerichtsvollzieherformular verwendet werden, auch wenn sich der Auftrag nur auf die Zustellung beschränkt?
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06.06.2017 · Fachbeitrag aus VE · Drittschuldnererklärung
Einem Geschäftsführer wird ein PfÜB zugestellt. Er beantwortet die Fragen nach § 840 Abs. 1 ZPO aber nicht, da der Schuldner nicht bei ihm arbeitet und er deshalb auch kein Drittschuldner sei. Falsch, sagt das LAG Mecklenburg-Vorpommern. Die Auskunftspflicht hängt nicht davon ab, ob dem Hauptschuldner die gepfändeten Forderungen tatsächlich zustehen.
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30.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Pfändungsfreigrenzen
Zum 1.7.17 werden durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung
(BGBl I, 711) die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Dies bedeutet für Gläubiger eine deutliche Verschlechterung. Sie müssen sich daher – allein schon aus Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten c – noch intensiver mit Vollstreckungsmaßnahmen beschäftigen. Die Erhöhung wirkt sich wie folgt aus:
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26.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · FAO-Fortbildung
Nutzen Sie das FAO-Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle des IWW Instituts. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können Sie als Abonnent von AA, EE, ErbBstg, FK, MK, PStR, VA und VK die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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23.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungskosten
Das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft stellt für den Anwalt eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit dar. Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Daraus folgt: Bereits der Auftrag des Mandanten und die Entgegennahme der Information (z. B. des Vollstreckungstitels) lassen die Verfahrensgebühr entstehen. Allerdings gibt es beim sog. „Kombiauftrag“ nach § 807 ZPO (Modul G2 des amtlichen Gerichtsvollzieherformulars) ...
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23.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Auskunftserteilung
Auskunftspflichten in Bezug auf die persönlichen Verhältnisse eines
gemeinschaftliches Kindes zu vollstrecken, bereitet oft Schwierigkeiten. Die Kernfrage: Wird nach § 888 ZPO oder nach § 89 FamFG vollstreckt? Eine Antwort gibt jetzt der BGH: Es ist durch die Verhängung von Zwangsmitteln gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG i. V. m. § 888 ZPO zu vollstrecken.
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23.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Der praktische Fall
Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Im Rahmen der Vermögensauskunft gab der Schuldner ein unterhaltspflichtiges Kind an. Dieses lebte nicht bei ihm. Er erklärte, dass er keinen Unterhalt zahlt. Der Gläubiger beantragte im Rahmen einer Lohnpfändung, die unterhaltspflichtige Person nach § 850c Abs. 4 ZPO bei der Ermittlung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt zu lassen. Dabei reichte er zur Glaubhaftmachung das Vermögensverzeichnis mit ein. Daraufhin erließ das ...
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17.05.2017 ·
Musterformulierungen aus VE · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Die Auskunftspflicht über persönliche Verhältnisse eines gemeinsamen Kindes zu vollstrecken ist schwierig. Eine Entscheidung des BGH stellt klar, wie vorzugehen ist. Die folgende Musterformulierung zeigt, wie die BGH-Entscheidung umzusetzen ist.
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16.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Familienrecht
Wird eine einstweilige Anordnung (eAO) auf Zahlung von Unterhalt durch eine anderweitige Regelung geändert, aufgehoben oder ersetzt, wirkt sich das gegebenenfalls auf die Vollstreckbarkeit des ursprünglichen Anordnungsbeschlusses aus. Insbesondere für den Fall, dass der Gläubiger aus dem ursprünglichen Anordnungsbeschluss bereits vollstreckt hat, stellt sich die Frage, was Gläubiger oder Schuldner nun beachten müssen.
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16.05.2017 · Fachbeitrag aus VE · Vollstreckungs-Tipp
Unser Leser, Gabor Huschka, Coesfeld, hatte einen Schuldner, der bei seinem Arbeitgeber nur temporär beschäftigt war. Unser Leser erhielt
daher für seinen Gläubiger-Mandanten nur während der Arbeitsmonate pfändbare Beträge von diesem Arbeitgeber überwiesen. Nun teilte der Schuldner mit, er arbeite künftig (noch) weniger im Jahr. Aber wieso? Oder war dies nur ein Trick? Unser Leser ermittelte ...
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