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  • 25.02.2019 · Musterformulierungen · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten

    Schreiben an das Gericht bei unbekanntem Schuldnerwohnsitz

    Ist der Schuldner unbekannt verzogen, sollten Gläubiger mit gesondertem Schreiben darauf hinweisen, dass das angerufene Gericht örtlich zuständig ist, da der Schuldner im Gerichtsbezirk seinen letzten bekannten Wohnsitz hatte, und zugleich öffentliche Zustellung des PfÜB beantragen (BGH NJW 03, 1530). Gehen Sie dabei am besten wie folgt vor.