01.08.2006 · Fachbeitrag aus VB · Umsatzsteuer
Nach § 23a Umsatzsteuergesetz (UStG) dürfen gemeinnützige Vereine den Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen vornehmen. Die abziehbare Vorsteuer wird also nicht anhand der entsprechenden Rechnungen ermittelt, sondern pauschal mit sieben Prozent des Umsatzes angesetzt. Dieses Vereinfachungsverfahren beschränkt sich auf Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung und setzt außerdem voraus, dass der steuerpflichtige Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht über 30.678 Euro liegt.
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsrecht
Ein Verein, der als Treuhänder für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Wohnung erwerben und vermieten soll, ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Es kann deswegen nach § 21 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden.
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus VB · Vereinsrecht
Ist eine Satzungsbestimmung eines Vereins nicht (mehr) durchführbar, tritt an ihre Stelle grundsätzlich die gesetzliche Bestimmung. Darauf hat das Kammergericht Berlin (KG) hingewiesen. Der vorliegende Fall betraf einen Verein, dessen Vorstand laut Satzung durch einen „Bezirksgruppenleiter“ (von außen) berufen wurde. Ein solcher Bezirksgruppenleiter existierte aber seit geraumer Zeit nicht mehr. Die Mitgliederversammlung hatte deswegen den neuen Vorstand selbst gewählt. Seine Eintragung ...
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus VB · Stichwort: Selbstkontrahierungsverbot
Nicht selten kommt es vor, dass ein Vorstandsmitglied mit dem Verein ein Rechtsgeschäft tätigen will. Denken Sie zum Beispiel an den Abschluss eines - eigenen - Anstellungsvertrags mit dem Verein. In diesem Fall vertritt das Vorstandsmitglied auch den Verein, schließt also sozusagen mit sich selbst einen Vertrag. Solche „In-sich-Geschäfte“ sind nach § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich unzulässig, weil die Gefahr besteht, dass der Vorstand seine Vertretungsmacht ...
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus VB · Gemeinnützigkeitsrecht
Körperschaften, deren Satzungszweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens durch „Reiki“ ist, sind nicht gemeinnützig. Das hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder klargestellt. Bei Reiki handele es sich nicht um eine medizinische Therapiemethode, sondern um eine esoterische Heilslehre. Vereine mit diesem Satzungszweck könnten nicht nach § 52 Absatz 2 Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt werden.
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus VB · Jahressteuergesetz 2007
Dass zum Jahreswechsel einschneidende Steuererhöhungen auf alle gesellschaftlichen Schichten zukommen, ist bekannt. Nahezu unbekannt ist bisher aber, dass es auch Vereinen an den Geldbeutel gehen soll.
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus VB · Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen
Zuwendungen an Mitglieder sind in gemeinnützigen Vereinen immer ein Problem. Einerseits erwarten Mitglieder und ehrenamtliche Helfer in der Regel, dass sich der Verein für ihr Engagement in irgendeiner Weise bedankt. Andererseits stößt der Verein dabei sehr schnell an die Grenzen dessen, was das Gemeinnützigkeitsrecht erlaubt. Lesen Sie deshalb im folgenden Beitrag, wie Sie den Spagat schaffen und Ihren Mitgliedern und / oder Funktionären etwas Gutes tun, ohne dass die Gemeinnützigkeit ...
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus VB · Unfälle beim Hallensport
Die Gerichte verschärfen das Haftungsrisiko für Vereine und ihre Übungsleiter immer mehr. Das zeigen drei aktuelle Urteile zu Unfällen von Kindern bei Sportveranstaltungen in der Halle bzw. beim Hallentraining. In allen Fällen musste der Verein hohe Beträge an Schmerzensgeld bzw. Schadenersatz zahlen. Reagieren Sie deshalb präventiv. Schützen Sie sich und Ihre Übungsleiter wirksam vor der Haftung. Was Sie dazu veranlassen müssen, lesen Sie im folgenden Beitrag.
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus VB · Antwort auf häufig gestellte Frage
Ein Leser hat uns folgende Frage zu Vorstandsvergütungen gestellt: „Kann ich als Vorstand vom Verein für meine Tätigkeit bezahlt werden oder ist das aus Gründen der Gemeinnützigkeit grundsätzlich nicht möglich?“ Dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer. Bei der Frage, ob Vorstandsvergütungen zulässig sind, müssen zwei Aspekte betrachtet werden: Die gemeinnützigkeitsrechtliche und die vereinsrechtliche Seite.
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01.08.2006 · Fachbeitrag aus VB · Spenden
Auch die eigenen Mitglieder können an den Verein spenden und das mit einer Zuwendungsbescheinigung steuerlich geltend machen. Deren steuerliche Anerkennung setzt aber voraus, dass eine uneigennützige Spendenmotivation vorliegt. Hängt die Zuwendung unmittelbar und ursächlich mit einem durch den Verein ermöglichten Vorteil zusammen, fehlt diese Spendenmotivation und die Zahlung erfolgt damit letztlich im eigenen Interesse. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) soeben entschieden.
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